Impressum
Medieninhaber, Herausgeber und Eigentümer:
Daniel Leiß (LifeTime Payment)
Millöckergasse 27/11
8401 Kalsdorf bei Graz
+43 676 60 177 02
office@lifetime-payment.at
USt.-IdNr.: ATU72777818
Inhaber und verantwortlich für den Inhalt:
Daniel Leiß
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark in der Fachgruppe Handelsagent
Datenschutzerklärung & Allgemeine Geschäftsbedingungen
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Daniel Leiß (LifeTime Payment)
Millöckergasse 27/11
8401 Kalsdorf bei Graz
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht an die Datenschutzbehörde zu.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Cookies
Unsere Webseite verwendet Cookies, um die Nutzung der Seite zu erleichtern und zu verbessern. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie können die Verwendung von Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Daniel Leiß (LifeTime Payment)
Anwendungsbereich und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Auftragserteilung an unser Unternehmen werden die gegenständlichen ABG´s in der jeweils aktuellen Fassung als ausdrückliche Vertragsgrundlage akzeptiert. Dies gilt auch für künftige bzw. laufende Vertrags- und Auftragsverhältnisse.
Die ABG´s in der jeweils aktuellen Fassung wurden vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt und können jederzeit auf der Homepage des Unternehmens eingesehen werden.
AGB´s des Auftraggebers bzw. eine Änderung oder Ergänzung der AGB´s unseres Unternehmens bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
Angebote und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von LifeTime Payment schriftlich bestätigt werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angeführten Umfang.
Liefer- und/oder Leistungsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst den Erwerb von Hardware, die Konfiguration von Netzwerken, die Vermittlung von Kassensystemen sowie die Einrichtung von Netzwerken für KMU‘s durch LifeTime Payment.
Bedingt durch den raschen technischen Wandel ist LifeTime Payment berechtigt, von der Bestellung abweichende Geräte zu liefern, wenn diese den Bestellten mindestens gleichwertig sind und keine wesentlich anderen Funktionen haben.
Dem Auftraggeber übergebene Abbildungen und Zeichnungen sowie technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial, stellen nur Annäherungswerte dar und müssen nicht dem jeweils neuesten Stand zu entsprechen. Deshalb begründen diese weder zugesicherte Eigenschaften, noch sind sie für die Bestimmung des Liefergegenstandes relevant.
Wird von LifeTime Payment eine Softwareinstallation vorgenommen, so tragt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten gegenüber der LifeTime Payment. Der Auftragsnehmer erklärt ausdrücklich LifeTime Payment für sämtliche damit einhergehende Ansprüche, die möglicherweise gegen LifeTime Payment erhoben werden sollten, klag- und schadlos zu halten.
Ist schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird der Vertrag am Firmensitz von LifeTime Payment erfüllt (Erfüllungsort).
LifeTime Payment ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
Preise und Steuern
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat weiters alle Steuern und Gebühren, sowie jedwede Abgaben oder Zölle, die mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zusammenhängen, zu bezahlen.
Bei Durchführung des Auftrages anfallende Weg- und Reisezeiten sowie sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Spesen sind vom Auftraggeber neben dem vereinbarten Preis zu tragen und werden monatlich abgerechnet.
Sollte der Auftraggeber Leistungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten – wenn vertraglich nicht anders vereinbart – verlangen, hat er die anfallenden Mehrkosten zusätzlich zu tragen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden grundsätzlich nach vereinbartem Stundensatz verrechnet.
Bei Annahmeverzug werden Forderungen von LifeTime Payment sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, entstehende Mehrkosten zu tragen. LifeTime Payment ist diesfalls außerdem berechtigt, neue Lieferungs- und/oder Leistungstermine unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Bei auf Dauer abgeschlossenen Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von über 12 Monaten wird Wertbeständigkeit der Preise vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria (https://www.statistik.at/) monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die veröffentlichte Indexzahl vom Jänner im Jahr des Vertragsabschlusses. Eine Indexanpassung der Preise wird jährlich per 01. Jänner eines jeden Jahres durchgeführt.
Gewährte Rabatte werden bei Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenz-, Vor- oder Reorganisationsverfahrens des Auftraggebers gegenstandslos und berechtigt diesfalls LifeTime Payment seine Listenpreise geltend zu machen.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Unser Unternehmen ist vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Vereinbarungen berechtigt, vor Leistungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von maximal 50% des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Weiters ist unser Unternehmen nach freiem Ermessen berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Zahlungsvergünstigungen und Nachlässe welcher Art auch immer bedürfen für ihre Gültigkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
Kommt der Auftraggeber mit einer ihn treffenden Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist unser Unternehmen berechtigt, alle Leistungen sofort einzustellen, dies unter gleichzeitiger Fälligstellung aller bis dahin erbrachte Leistungen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Mit einem Zahlungsverzug erlöschen automatisch alle, betreffend des Auftrages vereinbarten und allenfalls bereits gewährten Zahlungsvergünstigungen und werden diese der letzten Rechnung hinzugerechnet.
Die Entgelte für Serviceleistungen werden gemäß dem im Wartungsvertrag vereinbarten Zeitintervallen im Nachhinein in Rechnung gestellt.
Eine Zurückhaltung von Leistungen durch den Auftraggeber ist ausschließlich dann zulässig, wenn LifeTime Payment schriftlich zugestanden hat, dass dem Auftraggeber Erfüllungs-, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche zustehen.
Laufzeit und Kündigung von auf Dauer abgeschlossene Verträge
Wenn schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden Wartungsverträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und können sowohl von LifeTime Payment als auch vom Auftraggeber unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende gekündigt werden.
Der Auftraggeber verzichtet für den Zeitraum der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit auf eine Kündigung.
Sonstige auf Dauer abgeschlossene Verträge können – wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist – von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen (3-monatigen) Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Sämtliche Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformgebot.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erbringt alle für die Leistungen und/oder Lieferungen notwendigen Vor- und Zusatzarbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als Leistungen von LifeTime Payment definiert wurden.
Der Auftraggeber erteilt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von LifeTime Payment zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von ihm geforderten Form zur Verfügung und unterstützt ihn auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung.
Sollten Mitarbeiter von LifeTime Payment in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftraggebers eingesetzt werden, verpflichtet sich dieser, ihnen entsprechend den Notwendigkeiten ausgestattete Arbeitsplätze und Rechnerzeiten sowie alle technischen Hilfsmittel, Unterlagen und/oder Informationen auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden.
Falls der Auftraggeber seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten trotz einer schriftlichen Mahnung nicht nachkommt, tritt Annahmeverzug ein.
Soweit innerhalb eines Einsatzortes eine Änderung der Betriebsbedingungen oder des Installationsortes, der von LifeTime Payment angebotenen Serviceleistungen betroffenen Komponenten erfolgt, ist dies vorher mit LifeTime Payment abzustimmen und erforderlichenfalls der Wartungsvertrag abzuändern. LifeTime Payment ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Anhebung des Serviceentgeltes sowie eine Änderung der Reaktionszeit vorzunehmen. Für den Fall des Unterlassens der Meldung ist LifeTime Payment berechtigt, die Serviceleistung für die betroffenen Komponenten zu verweigern.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Gewährleistung. Zwischen den Parteien gilt allerdings ausdrücklich als vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist beginnend ab Übergabe 1 Jahr beträgt, sofern schriftlich keine kürzere Frist vereinbart wurde.
Der Zeitpunkt der Übergabe definiert sich vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien mit dem Fertigstellungszeitpunkt der Leistung durch unser Unternehmen und der damit einhergehenden, schriftlichen Fertigstellungsmeldung. Sollte eine gemeinsame Übergabe vereinbart sein und bleibt der Auftraggeber oder dessen Kunde (Endkunde) dieser – aus welchem Grund auch immer – fern, so gilt die Leistung unseres Unternehmens mit diesem Tag, als übergeben bzw. vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer unverzüglichen Überprüfung der Werkleistung unseres Unternehmens und zur unverzüglichen Rüge von allfälligen Mängeln, dies bei sonstiger, vorbehaltloser Genehmigung unserer Leistung.
Zur Mängelbehebung sind unserem Unternehmen zwei Versuche einzuräumen, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass der Versuch bzw. der Umstand der Mängelbehebung kein Anerkenntnis in Hinblick auf die Verantwortlichkeit unseres Unternehmens für den Mangel darstellt.
Für den Fall, dass sich Mängelbehauptungen des Auftraggebers als unberechtigt herausstellen, so ist dieser verpflichtet alle in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten zu ersetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mangel aus Umständen resultiert, welche nicht in der Sphäre unseres Unternehmens gelegen sind.
Rückgriffsrechte des Auftraggebers im Sinne des § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
Bei Produkten von Drittherstellern ist LifeTime Payment berechtigt, die Mängelbehebung durch den Hersteller und/oder Lieferanten ausführen zu lassen und nach ihrer Wahl dem Auftraggeber seine diesbezüglichen Ansprüche zur direkten Geltendmachung abzutreten. Hierbei gelten die vom Hersteller und/oder Lieferanten festgelegten Gewährleistungs-, Garantie- und Wartungsbestimmungen.
Ferner übernimmt LifeTime Payment keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger sowie anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) zurückzuführen sind.
Datenschutz, Datensicherheit und Datenverarbeitung
Der Auftraggeber räumt LifeTime Payment zum Zweck der Vertragsdurchführung und -erfüllung das Recht ein, die von ihm übertragenen Daten und Inhalte zu verarbeiten, sofern und soweit dies zur Leistungserbringung und/oder Lieferung erforderlich ist.
Eigentumsvorbehalt
LifeTime Payment behält sich an sämtlichen gelieferten Waren (zB Geräte und verkaufte Softwareprodukte) bis zur vollständigen Bezahlung derselben das Eigentum sowie bei lizensierter Softwareprodukten die Werknutzungsrechte vor.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, die Waren und die lizenzierten Softwareprodukte auf Verlangen unverzüglich herauszugeben. Die Aufforderung zur Rückgabe gilt jedoch nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn LifeTime Payment dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Für sämtliche im Zusammenhang mit einem Zahlungsverzug entstehenden Schäden trifft die Haftung den Auftraggeber.
Haftung
Im Falle der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen wird betreffend hieraus resultierende Vermögensschäden nur in den Fällen von Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Diese Haftung ist betragsmäßig mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung – in jedem Fall mit dem dreifachen Auftragswerts – beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch für Schäden an einer Sache, welche durch unser Unternehmen zur Bearbeitung übernommen wurde.
Der gegenständliche Haftungsausschluss und die betragsmäßige Beschränkung gelten auch für allfällige Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Auf Grund der technischen Besonderheiten und den damit einhergehenden Beweisproblemen – bezogen auf die von unserem Unternehmen zu erbringenden Leistungen – sind Schadenersatzansprüche bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren schriftlich geltend zu machen. Die Beweislast für den fristgerechten Zugang dieser schriftlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen trägt der jeweilige Anspruchssteller.
Wenn und soweit der Auftraggeber betreffend Schäden, für welche unser Unternehmen haftet Versicherungsleistungen von eigenen oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadensversicherungen beanspruchen kann, so verpflichtet sich der Auftraggeber vor Inanspruchnahme unseres Unternehmens zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistungen und beschränkt sich für diesen Fall die Haftung unseres Unternehmens auf die Nachteile des Auftraggebers aus der Inanspruchnahme eben dieser Versicherungsleistung.
Immaterialgüterrechte
Alle von unserem Unternehmen erstellten Programmen, Websites, Dokumentationen, Methoden, Arbeitsergebnissen, Konzepten und sonstigen erstellten Unterlagen stellen unser alleiniges, geistiges Eigentum dar. Dies gilt auch für derartige Unterlagen, wenn wir an deren Entstehen beteiligt waren bzw. hierzu beigetragen haben.
Eine Verwendung über das Auftragsverhältnis hinaus ist dem Auftraggeber nicht gestattet, ebenso wenig wie eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung dieser. In diesem Ausmaß verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit betreffend aller direkt, aber auch indirekt überlassenen Informationen und Unterlagen.
Aufrechnungsverbot bzw. -voraussetzung
Mit dem Auftraggeber gilt als ausdrücklich vereinbart, dass betreffend Forderungen unseres Unternehmens nur im Einvernehmen oder mit einer gerichtlich oder notariell titulierten Schuld aufgerechnet werden darf.
Jegliche Absprache bedarf zu ihrer Wirksamkeit der unbedingten Einhaltung des Schriftformgebotes. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abweichens von eben diesem Schriftformgebot.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und / oder über das gegenständliche Vertragsverhältnis ist das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht. Dies gilt aus für künftige Vertrags- und Auftragsverhältnisse.
Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Ausgeschlossen sind neben dem UN-Kaufrecht Verweisnormen des nationalen sowie des internationalen Rechtes.
Die allfällige Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt in keinem Fall die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln dieser AGB´s. Für diesen Fall kommen die Vertragsparteien bereits jetzt überein – ausgehend vom Horizont des redlichen Vertragspartner – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2024